Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung sinkt
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt um 0,1 Prozentpunkte auf 1 Prozent. Allerding können die Krankenkassen im Einzelnen auch darunter liegen. Der Gesamtbeitrag wird dann im Schnitt von 15,7 Prozent auf 15,6 Prozent des Bruttolohns sinken.

Änderungen beim Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz wird nach 65 Jahren reformiert. Er gilt ab 2018 auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Für Mütter von Kindern mit Behinderung verlängert sich der Schutz nach der Geburt um vier Wochen auf insgesamt zwölf Wochen. Neu aufgenommen wurde ein Kündigungsschutz nach Fehlgeburten. Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, darf vier Monate danach nicht gekündigt werden.

Mehr Geld im Krankheitsfall
Zum 1.1.2018 steigt das Krankengeld. Dann erhalten gesetzlich Krankenversicherte bis zu 103,25 Euro pro Tag – rund zwei Euro mehr als 2017. Über Entlastungen können sich viele Versicherte bei Zuzahlungen (z. B. für Medikamente oder Hörgeräte) im neuen Jahr freuen. Grund ist, dass der sogenannte „Freibetrag“ angehoben wird. Für Beitragszahler mit einem erwachsenen Angehörigen kann das 2018 bis zu 126 Euro mehr im Geldbeutel bedeuten. Für jeden weiteren Angehörigen bis zu 84 Euro und für jedes Kind bis zu 72 Euro.
Quelle: VDEK

Neue Vorsorgeuntersuchungen für mehr Zahngesundheit
Kleinkinder, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung erhalten ab 2018 von ihrer Krankenkasse neue Leistungen zur Vorsorge von. Wer einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat oder aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe erhält, kann sich künftig zweimal im Jahr beim Zahnarzt den Gesundheitszustand seines Mundes untersuchen und Zahnstein entfernen lassen. Alle anderen Versicherten haben diesen Anspruch einmal jährlich. Die neue Leistung gibt es voraussichtlich ab 1.7.2018. Ausgeweitet werden ab dem kommenden Jahr auch die Früherkennungsuntersuchungen für Karies bei Kleinkindern unter dem 30. Lebensmonat. Von dem neuen Leistungsangebot der Krankenkassen sollen die Kinder ab Ende des Jahres profitieren.
Quelle: VDEK

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